Wir freuen uns dass das neue Schuljahr ab Dienstag 14.09.21 beginnt.
Bitte beachten Sie die geltenden Regelungen der Corona Schutzverordnung sowie das geltende Hygienekonzept der Musikschule.
3G REGELUNG:
Zutritt zur Musikschule und zum Musikunterricht haben nur Personen, die geimpft, genesen oder getestet sind. Hier ist ein elektronischer oder schriftlicher Nachweis erforderlich. Ein Negativtestergebnis durch einen Schnelltest oder PCR Test, darf nicht länger als 48 Stunden her sein. Diese Regelung gilt auch für Begleitpersonen. Die Musikschule muss diese Nachweise prüfen. Ein Unterricht ohne Nachweis ist nicht möglich.
Ausgenommen davon sind Kinder bis zum 6. Geburtstag und noch nicht eingeschulte Kinder sowie Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig im Rahmen des Schulbesuchs getestet werden.
Darüber hinaus müssen die ALLGEMEINE HYGIENEMASSNAHMEN, welche auch vor der Sommerpause schon geltend über unser Hygienekonzept sind, eingehalten werden:
Zutritt zur Musikschule nur mit medizinischer Gesichtsmaske, im Unterrichtsraum darf die Maske abgenommen werden, wenn 1,50 m Abstand eingehalten werden kann. Dies gilt auch für Gruppenunterricht und Ensembles.
Die Regelungen gelten vorläufig bis Ende September. Über eventuell geltende Änderungen informieren wir Sie selbstverständlich umgehend.
Ihr Musikschulteam.